Offener
Brief des BDF an die neu gewählten Abgeordneten des 17. Deutschen
BundestagsZukunftsweisende Entscheidungen im Bereich der Forst- und Umweltpolitik hat der Bund der Deutschen Forstleute in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Ende September gewählten 17. Bundestags gefordert. Dazu zählen insbesondere die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, die Einführung eines Mindestlohns in der Forstwirtschaft und ein Gesamtkonzept zum Umgang mit natürlichen Ressourcen. Klare Aussagen im anstehenden Koalitionsvertrag erwartet der BDF auch zu der Verwendung der der Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten, bei der die Forstwirtschaft angemessen berücksichtigt werden müsse.
(Bildquelle: S. Hofschlaeger, pixelio.de)
Wörtlich lautet das Schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bundestages,
die Ergebnisse der Bundestagswahl liegen nunmehr vor. Jetzt gilt es für
Sie, eine stabile und handlungsfähige Regierung zu bilden und den
Wählerwillen in die Tat umzusetzen. Die Herausforderungen der nun
beginnenden Legislaturperiode sind enorm. Stichworte wie „Finanzkrise“,
„Steuerreform“, „Gesundheitsreform“ oder „Pisastudie“ zeigen die
Reichweite der von der neuen Bundesregierung zu fällenden Entscheidungen
Auch der Bereich Forst- und Umweltpolitik ist reich an brisanten Themen,
wie etwa die Gestaltung des „Kyoto-Folgeprozesses“ oder die notwendigen
Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels oder die
„Energiewende“. Hier fordert der Bund Deutscher Forstleute (BDF)
zukunftsweisende Entscheidungen:
1. Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG).
a. Qualifikation
Nur gut ausgebildete Forstleute können die unterschiedlichen
Anforderungen an den Wald koordinieren und in die Nutz- und
Schutzkonzepte integrieren. Daher fordert der BDF den ausschließlichen
Einsatz von Personal (bei Betriebsleitung, Betriebsführung,
forstpraktischen Arbeiten), das die erforderliche Ausbildung bzw.
Qualifikation erfolgreich abgeschlossen hat. Dabei muss gewährleistet
sein, dass die zu betreuenden Flächengrößen eine kompetente Betreuung
auch ermöglichen.
b. Definition Ordnungsgemäße Forstwirtschaft
Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft soll u.a. in folgenden Punkten
konkret gefasst werden (Anhang):
- Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der forstlichen Produktion
- Verjüngung mit standortgerechten Baumarten
- Verzicht auf den Einsatz gentechnisch modifizierten Saat- und
Pflanzgutes
- Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Schutz der Waldböden und Bestände durch den Einsatz angemessener
Technik
- bedarfsgerechte Walderschließung
- den Waldökosystemen angepasste Wildbestände
- ausreichender Umfang von Alt- und Totholzanteilen
c. Verkehrssicherungspflicht
Aus Naturschutzgründen ist ein höherer Anteil von Alt- und Totholz in
unseren Wäldern notwendig. Allerdings darf der Waldbesitzer nicht für
die dadurch erhöhte Unfallgefahr zur Verantwortung gezogen werden. Daher
schlagen wir folgende Formulierung vor:
„Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die
Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder
Verkehrssicherungspflichten begründet. Insbesondere besteht keine
Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Zu den
naturtypischen Gefahren zählen insbesondere solche, die von lebenden und
toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder der
Beschaffenheit der Bodenoberfläche ausgehen.“
d. Vorbildfunktion öffentlicher Wälder
Die Vorbildfunktion öffentlicher Wälder muss im Bundeswaldgesetz
verankert werden. Die Vorbildfunktion bezieht sich hierbei nicht nur auf
die Schutz-, Erholungs- und Bildungsfunktion sondern ebenso auf die
effiziente, kostenbewusste und zeitgemäße Bewirtschaftung.
2. Mindestlohn für die Forstwirtschaft
Auch in der Forstwirtschaft agieren zunehmend Firmen, die in ihren
Heimatländern ein niedrigeres Lohnniveau haben. Um forstlichen
Lohnunternehmen die Möglichkeit zu erhalten, qualifiziertes Personal
einzusetzen, hochwertige Arbeit zu leisten und dabei wettbewerbsfähig zu
bleiben, ist ein Mindestlohn in der Forstwirtschaft notwendig.
3. „Brett oder Brennwert“: Gesamtkonzept zum Umgang mit natürlichen
Ressourcen
Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Umgang mit unseren
natürlichen Ressourcen, in dem Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte
gleichwertig nebeneinander stehen. Es muss von allen Betroffenen
mitgetragen werden und darf weder Nutzer noch Schützer diffamieren.
Ressortstrategien (Nachhaltigkeitsstrategien für stoffliche und
energetische Nutzung, Biodiversitätsstrategie, Waldstrategie 2020 in
Vorbereitung) sind nicht mehr zeitgemäß.
4. Erlöse aus Verkauf von Emissionszertifikaten für deutschen Wald
Nach Kapitel 3.4 des Kyotoprotokolls wurde der deutsche Wald als
CO2-Senke anerkannt. Die Anstrengungen der Forstleute für den Aufbau
klimastabiler Wälder, auch zum Erhalt der Senkenfunktion, müssen
honoriert und unterstützt werden. Erlöse aus dem Verkauf von
Emissionszertifikaten müssen daher auch für die besonders vom
Klimawandel betroffene Forstwirtschaft aufgewendet werden.
Wir fordern Sie auf, Ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Forst- und Umweltpolitik gerecht zu werden und in dem anstehenden Koalitionsvertrag diesbezüglich klare Aussagen zu treffen.
Für die Umsetzung dieser Ziele und das Konzipieren von Lösungen
steht Ihnen der Bund Deutscher Forstleute als sachkompetenter
Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung."
Offener Brief
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