Offener BriefOffener Brief des BDF an die neu gewählten Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestags

Zukunftsweisende Entscheidungen im Bereich  der Forst- und Umweltpolitik hat der Bund der Deutschen Forstleute in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Ende September gewählten 17. Bundestags gefordert. Dazu zählen insbesondere die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, die Einführung eines Mindestlohns in der Forstwirtschaft und ein Gesamtkonzept zum Umgang mit natürlichen Ressourcen. Klare Aussagen im  anstehenden Koalitionsvertrag erwartet der BDF auch zu der Verwendung der der Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten, bei der die Forstwirtschaft angemessen berücksichtigt werden müsse.

(Bildquelle: S. Hofschlaeger, pixelio.de)

Wörtlich lautet das Schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bundestages,

die Ergebnisse der Bundestagswahl liegen nunmehr vor. Jetzt gilt es für Sie, eine stabile und handlungsfähige Regierung zu bilden und den Wählerwillen in die Tat umzusetzen. Die Herausforderungen der nun beginnenden Legislaturperiode sind enorm. Stichworte wie „Finanzkrise“, „Steuerreform“, „Gesundheitsreform“ oder „Pisastudie“ zeigen die Reichweite der von der neuen Bundesregierung zu fällenden Entscheidungen

Auch der Bereich Forst- und Umweltpolitik ist reich an brisanten Themen, wie etwa die Gestaltung des „Kyoto-Folgeprozesses“ oder die notwendigen Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels oder die „Energiewende“. Hier fordert der Bund Deutscher Forstleute (BDF) zukunftsweisende Entscheidungen:

1. Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG).

a. Qualifikation

Nur gut ausgebildete Forstleute können die unterschiedlichen Anforderungen an den Wald koordinieren und in die Nutz- und Schutzkonzepte integrieren. Daher fordert der BDF den ausschließlichen Einsatz von Personal (bei Betriebsleitung, Betriebsführung, forstpraktischen Arbeiten), das die erforderliche Ausbildung bzw. Qualifikation erfolgreich abgeschlossen hat. Dabei muss gewährleistet sein, dass die zu betreuenden Flächengrößen eine kompetente Betreuung auch ermöglichen.

b. Definition Ordnungsgemäße Forstwirtschaft

Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft soll u.a. in folgenden Punkten konkret gefasst werden (Anhang):
- Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der forstlichen Produktion
- Verjüngung mit standortgerechten Baumarten
- Verzicht auf den Einsatz gentechnisch modifizierten Saat- und Pflanzgutes
- Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Schutz der Waldböden und Bestände durch den Einsatz angemessener Technik
- bedarfsgerechte Walderschließung
- den Waldökosystemen angepasste Wildbestände
- ausreichender Umfang von Alt- und Totholzanteilen

c. Verkehrssicherungspflicht

Aus Naturschutzgründen ist ein höherer Anteil von Alt- und Totholz in unseren Wäldern notwendig. Allerdings darf der Waldbesitzer nicht für die dadurch erhöhte Unfallgefahr zur Verantwortung gezogen werden. Daher schlagen wir folgende Formulierung vor:

„Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Insbesondere besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Zu den naturtypischen Gefahren zählen insbesondere solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder der
Beschaffenheit der Bodenoberfläche ausgehen.“

d. Vorbildfunktion öffentlicher Wälder

Die Vorbildfunktion öffentlicher Wälder muss im Bundeswaldgesetz verankert werden. Die Vorbildfunktion bezieht sich hierbei nicht nur auf die Schutz-, Erholungs- und Bildungsfunktion sondern ebenso auf die effiziente, kostenbewusste und zeitgemäße Bewirtschaftung.

2. Mindestlohn für die Forstwirtschaft

Auch in der Forstwirtschaft agieren zunehmend Firmen, die in ihren Heimatländern ein niedrigeres Lohnniveau haben. Um forstlichen Lohnunternehmen die Möglichkeit zu erhalten, qualifiziertes Personal einzusetzen, hochwertige Arbeit zu leisten und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben, ist ein Mindestlohn in der Forstwirtschaft notwendig.

3. „Brett oder Brennwert“: Gesamtkonzept zum Umgang mit natürlichen Ressourcen

Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen, in dem Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte gleichwertig nebeneinander stehen. Es muss von allen Betroffenen mitgetragen werden und darf weder Nutzer noch Schützer diffamieren. Ressortstrategien (Nachhaltigkeitsstrategien für stoffliche und energetische Nutzung, Biodiversitätsstrategie, Waldstrategie 2020 in Vorbereitung) sind nicht mehr zeitgemäß.

4. Erlöse aus Verkauf von Emissionszertifikaten für deutschen Wald

Nach Kapitel 3.4 des Kyotoprotokolls wurde der deutsche Wald als CO2-Senke anerkannt. Die Anstrengungen der Forstleute für den Aufbau klimastabiler Wälder, auch zum Erhalt der Senkenfunktion, müssen honoriert und unterstützt werden. Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten müssen daher auch für die besonders vom Klimawandel betroffene Forstwirtschaft aufgewendet werden.

Wir fordern Sie auf, Ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Forst- und Umweltpolitik gerecht zu werden und in dem anstehenden Koalitionsvertrag diesbezüglich klare Aussagen zu treffen.

Für die Umsetzung dieser Ziele und das Konzipieren von Lösungen steht Ihnen der Bund Deutscher Forstleute als sachkompetenter Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung."

Offener Brief zum Download