Nach
der Einigung der Regierungskoalition zur Novellierung des
Bundeswaldgesetzes (BWaldG) am vergangenen Freitag, soll dieses noch in
dieser Woche den Bundestag passieren. Der Bund Deutscher Forstleute
(BDF) begrüßt den längst überfälligen Kompromiss zur Gesetzesnovelle,
die Verbesserungen für Waldbesitzer, Bewirtschafter und den Wald selbst
bringen soll. Vor dem Hintergrund vielfältiger gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Anforderungen an den Wald, fordert der BDF die
Festschreibung des Einsatzes qualifizierten Fachpersonals in allen
Waldbesitzarten.
Ende vergangener Woche einigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD über die Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Nach der Zustimmung des Kabinetts der Großen Koalition soll die Gesetzesnovelle noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden. Nach jahrelangem Ringen um eine Präzisierung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft soll diese nun im BWaldG eingehender definiert werden. So ist zum Beispiel auf Kahlschläge grundsätzlich zu verzichten.
Darüber hinaus sollen zukünftig Agroforstsysteme und so genannte Schnellwuchsplantagen vom Waldbegriff explizit ausgenommen bleiben. Bezüglich der Nutzung von Energieholz als CO2-neutralem Rohstoff aus diesen Plantagen ist diese rechtliche Klarstellung ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Neben der Entlastung der Waldbesitzer von der Verkehrssicherungspflicht soll ihnen auch geholfen werden, indem den Vereinigungen der vielen Waldbesitzer mit teilweise kleinem und kleinstem Waldbesitz die gebündelte Vermarktung ihrer Produkte ermöglicht wird. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit, die seit Jahren gefordert wird.
In den Verlautbarungen der Parteien beider Fraktionen taucht die
geplante Festschreibung von forstlichem Sachverstand zur Bewirtschaftung
der öffentlichen Wälder nicht auf. Der BDF legt jedoch darauf besonderen
Wert. „Wir fordern die gesetzliche Pflicht zum Einsatz von
hochqualifiziertem Fachpersonal mit dem nötigen Sachverstand in allen
Waldbesitzarten“, bezieht Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF, dazu
Stellung. „Es reicht nicht, wenn nur im öffentlichen Wald gut
ausgebildete Forstleute den Wald bewirtschaften“, so Jacobs weiter.
Die hohen ökonomischen und ökologischen Anforderungen sowie die
gleichzeitig bestehenden gesellschaftlichen Forderungen nach Schutz und
Erholung können nur durch den Einsatz zeitgemäß ausgebildeter und
qualifizierter Fachkräfte erfüllt werden. „Da für eine abgeschlossene
Berufsausbildung neben dem Studium der Vorbereitungsdienst zwingend
vorgeschrieben ist, müssen die Länder verpflichtet werden, Stellen
hierfür in ausreichender Zahl sicher zu stellen“, so Jacobs
abschließend.