Mitbestimmung ist der Überbegriff für die gesetzlich geregelte Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen der Arbeitgeber, die sie mittelbar oder unmittelbar betreffen. Das sind zum Beispiel Personalangelegenheiten oder Organisationsfragen.
Der BDF arbeitet in den Gremien der Mitbestimmung aktiv mit.
Bei den öffentlichen Forstbetrieben und -verwaltungen sind das die Personalräte. Bei privaten Forstbetrieben und -unternehmen sind das die Betriebsräte. Durch unsere Dachorganisation dbb beamtenbund und tarifunion sind wir bestens vernetzt und die periodisch gewählten Kandidaten des BDF über die Angebote der dbb akademie in Fragen der Mitbestimmung gut geschult, um die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Über die Wahlen kann jeder Einzelne Einfluss nehmen. Deshalb: Engagiert Euch!
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