19. Dezember 2016
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Bundeswaldgesetz

Bundestag folgt dem Vorschlag der Forstleute

Die öffentlichen Forstverwaltungen und -betriebe in Deutschland dürfen auch in Zukunft weiterhin Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer sowie Städte und Gemeinden erbringen. Der Deutsche Bundestag hat dafür in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Weg frei gemacht und die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern damit ihr Wort gehalten. Damit wurde erfolgreich ein vorläufiger Schlussstrich unter ein schwieriges Gesetzgebungsverfahren gesetzt. Ausgangspunkt war die Kartellbeschwerde gegen das Land Baden-Württemberg und ein als Folge anhängiges Gerichtsverfahren. Es drohte eine Zerschlagung der bewährten Forststrukturen nicht nur im Südwesten der Republik sondern in ganz Deutschland und eine rein wirtschaftliche Sicht auf den Wald.

Zunächst gab es ein Bundeskartellamtsverfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen dessen marktbeherrschender Rolle bei der Holzvermarktung. Schließlich wurde jedoch die gesamte Waldbewirtschaftung, einschließlich der Waldpflege und Planungsmaßnahmen unter dem wirtschaftlichen Primat gesehen. Natur- und Artenschutz, Erholung der Bevölkerung und Nachhaltigkeit sollten auf dem Altar der „Marktwirtschaft“ geopfert werden. Obwohl der Kampf am Anfang aussichtslos schien hat sich der BDF im Interesse des Waldes mit aller Kraft dagegen gestemmt.

Die Rolle der Forstverwaltung und ihrer Arbeit auch in kleineren Strukturen für das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge für die Gesellschaft wurde vollständig negiert. Nachdem das gesamte forstliche Dienstleistungsspektrum in den Fokus des Bundeskartellamtes gerückt ist, standen die Strukturen aller Bundesländer auf dem Prüfstand. Die Änderung des Bundeswaldgesetzes sollte die Lösung bringen.

Nach vielen Irrungen und Wirrungen unter allen Beteiligten wurde im Oktober bei einem Verbändegespräch der Knoten durch den BDF durchschlagen. Der Bundesvorsitzende des BDF, Ulrich Dohle, und der Landesvorsitzende des BDF Landesverbandes NRW, Fred Josef Hansen, hatten dort die Interessen der Forstleute vertreten und den entscheidenden Kompromissvorschlag gemacht. Dieser sieht vor, dass die nun im Bundeswaldgesetz getroffenen Regelungen evaluiert werden sollen. Das heißt, zuerst sollen die tatsächlichen Verhältnisse im Wald aller 16 Bundesländer in einem Statusbericht objektiv erfasst werden. Nach fünf Jahren erfolgt auf Basis des Statusberichtes dann die Evaluation.

„Wir sind froh, dass nach über drei Jahren nun endlich ein Schlussstrich unter ein Thema gesetzt werden konnte, das die Forst- und Holzbranche teils stark polarisiert hat und die ganze Branche sich nun wieder auf die wichtigen Themen konzentrieren kann!“, erklärte Ulrich Dohle. „Außerdem begrüßen wir Forstleute die nun gewährleistete Rechtssicherheit hinsichtlich der dem Holzverkauf vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen. Diese heben im besonderen Maße auf Gemeinwohlaspekte ab, die im Wald nun mal eine herausragende Rolle spielen. Die Bundesregierung hat hier am Ende Verlässlichkeit sowohl in der Sache als auch im Verfahren bewiesen.“

Die neue Regelung sorgt für deutlich mehr aber keinesfalls uneingeschränkten Wettbewerb in der Forstbranche. Der Waldbesitz wird sich um die Vermarktung des Holzes kümmern müssen. Dies schafft Räume für private Vermarktungsorganisationen. Das Marktvolumen lässt eine positive Entwicklung entsprechender forstlicher Dienstleister erwarten. Auch bei der Betreuung wird es in Zukunft einen diskriminierungsfreien Zugang zum Markt geben müssen. Dort wird der BDF auf die entsprechende Fachlichkeit der Betreuer zu achten haben.

„Wir Forstleute danken den Fachpolitikern im Deutschen Bundestag, die unseren guten Argumenten gefolgt sind“, ergänzt Fred Josef Hansen. „Ich danke allen BDF Landesverbänden für die sehr gute Zusammenarbeit in diesem schwierigen Verfahren in den vergangenen Jahren – allen voran dem Landesvorsitzenden des BDF Baden-Württemberg, Dietmar Hellmann! Die Kraftanstrengung war groß, aber sie hat sich am Ende gelohnt. Für den Wald und für die in ihm Beschäftigten!“

Der BDF wird sich weiter aktiv in die Gestaltung des Statusberichtes einbringen. Entwicklungen wie in den letzten Jahren sollen auf jeden Fall verhindert werden.