Am 24.10. einigten sich die Tarifpartner auf einen „Corona - Kompromiss“ bei den Tarifverhandlungen zum TVöD. Die Tarifrunde gestaltete sich in diesem Jahr unter der Corona-Lage als besonders schwierig. Zum einen legten die Arbeitgeber erst zum Schluss überhaupt ein Angebot vor, zum anderem konnten an den Protestveranstaltungen nur sehr wenige Menschen teilnehmen.
Erzielt wurde folgender Kompromiss:
1. Die Laufzeit ist bis 31. Dezember 2022.
2. Die Entgelte werden wie folgt erhöht:
3. Jahressonderzahlung
Als weitere soziale Komponente wird die Jahressonderzahlung im Bereich der Kommunen im Tarifgebiet West ab den Jahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8 um 5 Prozentpunkt auf 84,51 Prozent erhöht. Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 für das Jahr 2022 auf 81,51 Prozent und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 Prozent angehoben.
4. Corona Sonderzahlung
Die Beschäftigten erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Diese beträgt in den Entgeltgruppen 1 bis 8 600 €, in den Entgeltgruppen 9a bis 12 400 € und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 300 € brutto. Für Auszubildende im Bereich der VKA beträgt diese Zahlung 225 €, im Bereich des Bundes 200 €.
5. Auszubildende
Für Auszubildende erhöht sich das Entgelt zum 1. April 2021 um 25 Euro und zum 1. April 2022 um weitere 25 Euro. Die bisherige Regelung für die Übernahme von Auszubildenden bleibt für die Laufzeit des Tarifvertrages bestehen.
6. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die Beschäftigten in den Kommunen wird im Tarifgebiet Ost in 2 Schritten an das Westniveau angeglichen. Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt eine Reduzierung auf 39,5 Stunden und zum 1 Januar 2023 eine weitere Reduzierung auf 39 Stunden.
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