16. März 2017
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Schwerer Schlag gegen Forstleute und die Forstorganisation in BW

OLG Düsseldorf bestätigt einseitige Sichtweise des Bundeskartellamt - BDF: Unsicherheit wird unerträglich

Mit seinem heutigen, noch nicht rechtskräftigen Beschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Wesentlichen die Sichtweise des Bundeskartellamtes zur angeblich kartellrechtswidrigen Forstorganisation in Baden-Württemberg bestätigt. Allerdings räumt das Gericht ein, dass aufgrund grundsätzlicher Rechtsfragen eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen wird. Dies kann aus BDF-Sicht nur bedeuten, dass sich das OLG in seiner eigenen Rechtsauffassung, sich auf das europäische Kartellrecht zu stützen, nicht sicher ist und seine festgestellte Europarechtswidrigkeit des neu verfassten Bundeswaldgesetzes höchstrichterlich über die Beschwerde des Landes überprüfen lassen will.

„Dass sich das OLG auf das EU-Recht und stützt und nicht auf das einschlägige Bundesrecht empfinden wir als Missachtung des deutschen Gesetzgebers. Bundesrat und Bundestag hatten einstimmig die Novelle des Bundeswaldgesetztes im vergangenen Dezember beschlossen“, kritisiert Dietmar Hellmann, Landesvorsitzender des BDF BaWü die Entscheidung des OLG.

Aus Sicht des BDF ist dieses Urteil deshalb völlig unverständlich und ignoriert sowohl die Realität in unseren Wäldern, die Wünsche von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, von Bürgerinnen und Bürgern als auch die geltende Rechtslage. Bundesregierung und Bundesrat haben gerade mit dem Blick auf die Gemeinwohlleistungen der Wälder das Bundeswaldgesetzt novelliert. Das neue Bundeswaldgesetz stellt die Betreuung der kommunalen und privaten Waldbesitzer richtigerweise von den Einschränkungen des deutschen Kartellrechts frei.

„Ein europäischer Markt für forstliche Betreuungsdienstleistungen existiert überhaupt nicht. Wie soll dann eine Beeinträchtigung stattfinden?“ fragt sich Dietmar Hellmann. „Der Bundesgesetzgeber hat klar herausgestellt, dass die Novelle des Bundeswaldgesetzes europarechtskonform ist. Dass das OLG sich darüber hinweg setzt und das Verfahren dadurch bis zur Klärung durch den BGH oder am Ende sogar durch den EuGH für weitere Jahre in die Länge zieht, ist für alle betroffenen Waldbesitzer und Forstleute ein Schlag ins Gesicht“, macht Hellmann deutlich. Und weiter: „die forstlichen Betreuungsleistungen inhaltlich mit dem sicherlich dem Kartellrecht unterliegenden Holzverkauf zu verbinden ist aus unserer Sicht ebenso fragwürdig“.

OLG und Bundeskartellamt betrachten die Bewirtschaftung der Wälder aus rein ökonomischen Gesichtspunkten. Damit negieren sie die bisherige Funktionsweise der Forstorganisation als Garant für die Sicherung der Gemeinwohlfunktionen aller Wälder. Der Beschluss wird der Arbeit der Forstleute im Land, die sich mit ihrer Arbeit für eine umfassende Nachhaltigkeit auch intensiv für die Erholungs- und Schutzfunktionen einsetzen und damit einen wichtigen Beitrag für die gesetzlich garantierten und von der Gesellschaft vorrangig geforderten Gemeinwohlwirkungen leisten. „Wälder sind Ökosysteme und keine reinen Rendite-Objekte“ so der Landesvorsitzende BDF abschließend. Nun gilt es die Begründung zum Beschluss abzuwarten und dies dann vor allen weiteren Entscheidungen intensiv juristisch zu prüfen. Der Weg vor den Bundesgerichtshof wird aber wohl unausweichlich sein. Dies bedeutet für die Forstleute im Land eine weitere lange Phase der Unsicherheit. Als berufsständische und gewerkschaftliche Organisation der Forstleute im Land sieht der BDF auch die soziale Wirkung der heutigen Entscheidung. „Die meisten Mitarbeitenden der Forstorganisationen im Land müssen sich zwar nicht um ihre Bezahlung sorgen, aber sich seit Jahren zwischen den Mühlsteinen der Justiz zu befinden und die eigene Arbeit nicht gewürdigt zu wissen, und nie sicher zu sein, wie es mit dem eigenen Job weiter geht, stellt für viele eine sehr große persönliche Belastung dar. Es ist auch aus dieser Sicht unglaublich, dass das OLG nicht die Option nach deutschem Recht zu entscheiden gezogen hat“, beklagt der Landesvorsitzende Dietmar Hellmann.