Am 4.5.2016 kam der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes zusammen. Dieser hält die zentrale Vermarktung der Wälder in Baden-Württemberg für rechtswidrig und deutet an, dass man dem Kartellamt im Streit um die Bewirtschaftung weitgehend Recht geben wird. Wesentliche Teile der forstlichen Arbeit werden nur als wirtschaftliche Aspekte wahrgenommen und unterlägen damit dem Kartellrecht. Die Gemeinwohlleistungen wie Naturschutz und Erholung deutet man als Einschränkung der wirtschaftlichen Leistung und sieht sie nicht als hoheitliche Aufgabe. Wie schon das Bundeskartellamt sieht auch das OLG Düsseldorf den Wald eher mit der Technokratenbrille. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) bemängelt diese eingeschränkte Sicht und fordert in der Folge eine Veränderung der Strukturen mit Augenmaß. Diese darf nicht zulasten der Beschäftigten und des Waldes erfolgen.
Am 04.05.2016 fand im Oberlandesgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung zum Kartellverfahren statt. Der BDF war mit einigen Vertretern aus den Landesverbänden Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor Ort.
Der Vorsitzende Richter trug zunächst die Einschätzung des OLG zum Verfahrensstand vor. Die Kernaussagen lauteten:
Im Herbst wird es einen zweiten Verhandlungstag geben und danach ein schnelles Urteil.
„Die Androhung von sehr kurzen Fristen seitens des Gerichtes für strukturelle Änderungen ist mehr als kontraproduktiv. Es gilt hier, fundiert gute Lösungen zu finden, die der Aufgabe der Waldbewirtschaftung mit allen Aspekten gerecht wird“, so Ulrich Dohle, Bundesvorsitzender des BDF. „Der BDF wird sich dafür einsetzen, dass weder fachliche noch soziale Standards abgebaut werden. Wir stehen bereit für die gemeinsame Entwicklung neuer Strukturen – mit den Beschäftigten, aber auch den betroffenen Waldbesitzern und der Politik.“