Das SPD-geführte Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft untersagt die Betreuung von gut 40 % der Gesamtwaldfläche Brandenburgs.
Es ist ein Anachronismus. In Zeiten des Klimawandels, in denen der Wald vor den größten Herausforderungen seit dem zweiten Weltkrieg steht, man denke nur an die Trockenheit des letzten Sommers mit Waldbränden, Stürmen und Borkenkäferkalamitäten, untersagt Minister Vogelsänger dem Landesbetrieb Forst Brandenburg ab 2020 die Betreuung („entgeltliche Dienstleistung“) des Privat- und Körperschaftswalds ab einer Fläche pro Eigentümer von 10 Hektar. Das betrifft 59 % des Privatwalds und 98 % des Körperschaftswalds. Bisher bestand die Wahl zwischen staatlicher und privater Dienstleistung.
Es ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang, WaldbesitzerInnen in dieser katastrophalen Situation bei der Waldbewirtschaftung allein zu lassen.
Die Bestrebung, sich aus diesem Bereich zurück zu ziehen, wurde mit der Absage der im letzten Jahr geplanten Forstreform zunächst aufgegeben. Offensichtlich soll diese Reform nun in Teilen doch umgesetzt werden – am Parlament vorbei. Es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund für diese Entscheidung. Die seinerzeitige Begründung, dass der Verzicht auf Dienstleistungen eine Forderung des Kartellamts sei, greift nicht, da das Verfahren eingestellt wurde. Und dabei hätte das Kartellamt die Grenze bei 100 ha gezogen. Auch das Argument, dass Dienstleistungen ein Zuschussgeschäft des Staates sei, zählt nicht, immerhin wird diese Betreuung nur zu Vollkosten angeboten. Viele Waldbesitzer nehmen die höheren Kosten gern in Kauf, da Vertrauen bei der Waldbewirtschaftung genauso wichtig ist wie der Preis.
„Untersuchungen1 haben gezeigt, dass Waldbesitzer gerade den staatlichen Forstleuten vertrauen, wenn es um die Bewirtschaftung ihrer Wälder geht, denn diese haben neben der hohen fachlichen Qualifikation keinerlei wirtschaftliche Eigeninteressen“ so der BDF Vorsitzende Uwe Engelmann, sie schätzten die staatlichen Forstleute als neutrale, nicht am Profit orientierte Dienstleister und Mittler zum Holzkäufer.
Bleibt die im sog. „10-ha-Erlass“ angesprochene Personalsituation als Begründung – es gibt zu wenig Försterstellen. Im Bereich der betreuenden Revierförster gibt es im aktuellen Haushaltsplan gar keine Stellenstreichungen! Aber es gibt jede Menge nicht besetzte Stellen.
Der BDF fordert, diesen Erlass ersatzlos zurückzunehmen.
Das Schlimmste wäre, wenn sich die Waldbesitzer so allein gelassen fühlten, dass sie resignieren oder sich sogar von ihrem Wald trennen. Was für ein Ergebnis Rot-Roter Forstpolitik, obwohl die Eigentumsstreuung festgeschriebenes Ziel nach Art. 41 der Landesverfassung ist.
Gänzlich unverständlich wird es, wenn Minister Vogelsänger sich am Samstag in Treuenbrietzen an der Wiederaufforstung der Waldgenossenschaft2 beteiligt und gleichzeitig die Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit dem Landesforst verkünden lässt.
In Treuenbrietzen wird der durch Brand vernichtete Wald teilweise wiederaufgeforstet; die Bäume wurden auf dem Stand des Deutschen Forstwirtschaftsrates bei der Grünen Woche „errudert“, die Pflanzen vom Verband der Baumschulen gesponsert. Im Grunde genommen eine löbliche Aktion - wäre da nicht der 10-ha-Erlass. Ab 2020 darf die Waldgenossenschaft nicht mehr mit „ihrem Förster“ zusammenarbeiten, weil sie mehr als 10 ha Wald besitzt!
Hintergrundinformation:
1 www.waldbefragung.de/fileadmin/waldbefragung/vortraege/180111_Vortrag_3_TI_public.pdf (Folien 33, 35, 37)
2 mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.625014.de
Brandenburg hat insgesamt 1.097.759 Hektar Wald, davon
57 % Privatwald (627.015 ha) und
7 % Körperschaftswald (72.192 ha)
Im Privatwald sind 370.235 ha (59 %) im Besitz von Waldbesitzern, die mehr als 10 ha Wald besitzen.
Im Körperschaftswald sind 70.807 ha (98 %) im Besitz von Kommunen etc., die mehr als 10 ha Wald besitzen.
Quelle: mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Daten-Forst.pdf