Am heutigen Freitag (23.09.2016) hat der Bundesrat entschieden, die Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) nicht in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Die Bundesregierung hatte zuvor zugesichert, die längst überfällige Gesetzesänderung noch in diesem Jahr selbst vorzulegen. Diese positive Entscheidung für den Wald und Forstwirtschaft in Deutschland wird vom Bund Deutscher Forstleute (BDF) ausdrücklich begrüßt. Zuvor hatte ein erster Änderungsentwurf bereits eine breite Zustimmung der gesamten Forstbranche und von dreizehn Bundesländern gefunden. Der Wald wird damit klarstellend gegenüber dem Kartellrecht nicht weiter als reine Holzfabrik gesehen, die nur wirtschaftlich betrachtet wird. Die gesamtgesellschaftlich wichtigen Gemeinwohlleistungen werden anerkannt.
Der BDF fordert die Bundesregierung auf, ihrer Zusage umfassend und zeitnah nachzukommen, einen wirksamen Gesetzentwurf vorzulegen.