13. Juni 2018

Holzkrimi beendet

Bundesgerichtshof sorgt für Rechtsfrieden im Wald

Mit seiner gestrigen Entscheidung zum Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg hinsichtlich der Vermarktung von Rohholz aus dem Privat- und Körperschaftswald, hat der Bundesgerichtshof den Rechtsfrieden in Deutschlands Wäldern wieder hergestellt: Die im Jahr 2008 gegenüber dem Bundeskartellamt gegebenen und von diesem für bindend erklärten Verpflichtungszusagen haben weiterhin vollumfängliche Gültigkeit. Die Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Bundeskartellamtes ist damit höchstrichterlich für rechtswidrig erklärt worden.

Der Bund Deutscher Forstleute begrüßt diese kluge und salomonische Entscheidung des BGH. Nun muss zunächst die Begründung des Urteils abgewartet werden. Nach dessen Analyse kann dann ohne Zeitdruck entschieden werden, welche forstpolitischen oder organisatorischen Maßnahmen gegebenenfalls noch erforderlich sind.

 

Das war ein guter Tag für die Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland! Ein Erdbeben der bewährten Forststrukturen mit unkalkulierbaren Kollateralschäden ist dadurch verhindert worden!“ kommentierte der BDF Bundesvorsitzende Ulrich Dohle die mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH aus Karlsruhe. Die Verunsicherung tausender Forstleute und von Millionen Waldbesitzern hat damit zunächst ein Ende. Der BGH hat mit diesem Grundsatzurteil klargestellt, dass die Verlässlichkeit  im Rechtsverkehr ein hohes und schützenswertes Rechtsgut ist und dies auch für die Verfahrensführung des  Bundeskartellamtes gilt.

„Es zeigt sich, dass es eine richtige Entscheidung des Landes Baden-Württemberg gewesen ist, den Rechtsweg bis zum Ende zu gehen“, so Ulrich Dohle weiter. Der BDF hatte das Land bei diesem durchaus risikobehafteten Weg stets unterstützt.

Der BDF erwartet, dass nun die unsachgemäße Hektik und der Zeitdruck aus den in einigen Bundesländern bereits laufenden Organisationsverfahren herausgenommen wird. Die Begründung der Entscheidung des BGH wird aufzeigen, wo gegebenenfalls noch Stellschrauben sind, an denen gedreht werden muss. Dies sollte sachorientiert erfolgen. Die Forststrukturen werden sich gewiß weiter entwickeln. Die forstlichen Zusammenschlüsse werden mehr Eigenverantwortung übernehmen müssen. Das ist auch richtig so. Ein Paradigmenwechsel ist allerdings nicht zielführend. Der Wald mit seinen langen Produktionszeiträumen benötigt Verlässlichkeit und Kontinuität.

Die jeweils einstimmigen Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates zur Änderung des Bundeswaldgesetzes Ende 2016 haben gezeigt, welche Vorstellungen die Volksvertreter von der Forstwirtschaft haben: gemeinwohlorientierte und volkswirtschaftliche Aspekte sind mindestens gleichwertig gegenüber rein Marktwirtschaftlichen Interessen. Die sogenannten vorgelagerten Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung haben dabei einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt es zu respektieren!

Der BDF verbindet mit der Entscheidung des BGH die große Hoffnung, dass das die ganze Forst- und Holzbranche lähmende Kartellverfahren damit beendet wird und der Fokus nun wieder auf gewinnbringende Themen des Waldes und de Forstwirtschaft gelenkt wird!

„Ich habe ehrlich gesagt nie so richtig verstanden, warum sich in den letzten Jahren gefühlt mehr Juristen als Forstleute um die Forstwirtschaft in Deutschland gekümmert haben. Da sind unnötig Ressourcen verbraucht worden, die man ganz sicher sinnvoller hätte einsetzen können. Der Branche hat das insgesamt sicher nicht gut getan“, so der BDF Bundesvorsitzende weiter.

„Ich bin ziemlich sicher, dass auch die  ursprünglichen Initiatoren  des Kartellverfahrens nun froh sind, dass sie die Geister nun los geworden sind, welche sie damals selbst gerufen haben. Jetzt besteht die Chance, die Reset-Taste zu drücken und sich den wichtigen Zukunftsthemen rund um den Wald zuzuwenden, so Ulrich Dohle abschließend.