31. März 2020

Coronavirus

Presseerklärung von BMEL und BMWi zum Thema Soforthilfen

Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Soforthilfen gelten ausdrücklich auch für Forstbetriebe und Waldbesitzende. Solo-Selbstständige und Betriebe bis zehn Beschäftigte können Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten - insgesamt 50 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Länder können diese ab heute abrufen, um die Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

Weiterführende und detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link 

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