29. April 2016

Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen

Russ: „Die Einigung ist sachgerecht, nachhaltig und fair“

„Bei Entgeltordnung, Zusatzversorgung und Linearanpassung haben die Gewerkschaften substantielle Erfolge erzielt“, bewertete der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ am 29. April 2016 in Potsdam das Tarifergebnis für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Russ: „Die neue Entgeltordnung ist ein struktureller Meilenstein und eine mit 4,75 Prozent tatsächlich spürbare Einkommensverbesserung – das ist mehr als zwischenzeitlich möglich schien.“ Diese Einigung bedeute reale Einkommensverbesserungen, „die die Kolleginnen und Kollegen verdient haben und direkt im Geldbeutel spüren werden.“

Auch mit Blick auf die betriebliche Zusatzversorgung hätten die Gewerkschaften sich mit ihrem flexiblen Ansatz durchsetzen können. Russ: “Bei den Zusatzversorgungskassen, die nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten stecken, wird der Finanzierungsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen erhöht – das ist nachhaltig, sachgerecht und fair.“

„Wir haben aber leider nicht alle unsere Forderungen durchsetzen können“, ergänzte der dbb-Verhandlungsführer: „Bei der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden und bei der sachgrundlosen Befristung konnten wir die Arbeitgeber nicht von ihrem Irrweg abbringen. Bund und Kommunen schaden damit weiter der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem bei jungen Kolleginnen und Kollegen. Das wird sich angesichts der demographischen Krise noch rächen.“

Willi Russ erinnerte außerdem daran, dass die Einkommensrunde 2016 für den dbb erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen worden ist, „denn auch das ist sachgerecht, nachhaltig und fair."

Die Eckpunkte der Einigung:

  • Lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und am 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent
  • Entgelterhöhung für die Auszubildenden ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro)
  • Neue Entgeltordnung im kommunalen Bereich ab 2017 (inklusive stufengleicher Höhergruppierung)
  • Flexible Absicherung der kommunalen Versorgungskassen (konkreter Nachweis des Bedarfs, paritätischen Finanzierung, Arbeitnehmerbeitrag bis 0,4 Prozent)