Artenschutz

Waldbesitzende müssen im Rahmen jeglicher forstlicher Bewirtschaftung besondere biotop- und artenschutzrechtliche Belange berücksichtigen. Dem Biotop- und Artenschutz ist in den letzten Jahren ein so hoher Stellenwert zugekommen, dass Forstwirtschaftsmaßnahmen grundsätzlich einer diesbezüglichen Vorabprüfung bedürfen (s. dazu MKULNV „Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in NRW“ und „Dienstanweisung zum Artenschutz im Wald und zur Unbedenklichkeit von Maßnahmen in NATURA 2000-Gebieten im landeseigenen Forstbetrieb“).

Eine ständige Fortbildung dazu ist unumgänglich, wenn man im und für den Wald arbeitet und plant. Hier gilt es, dass die öffentliche Hand sein Fortbildungsangebot ständig aktualisiert. Andernfalls ist es vor allem dem privaten Waldbesitz nicht möglich, Vorschriften und Schutzkategorien und Schutzgebietsausweisungen oder Planungen dazu aktuell abrufen zu können. Hier liegt auch ein wichtiger Informationsauftrag der den Waldbesitz betreuenden Beratungsorganisation.

 

Bild eines Artenschutzprojektes im urbanen Wald

Neben den allgemeinen Schutzkategorien und Artenschutzvorschriften bieten die EU sowie das Land NRW besondere Naturschutz-Programme, an denen Rhein / Ruhr auch aktuell profitiert. Beispielhaft seien aufgezählt: die Förderprogramme als LIFE- oder LIFE+  -Projekt, LEADER-Projekte, Holzvermarktungs-Kooperationsprojekte der Region oder regionale Naturschutz-Förderprogramme.

Im Wesentlichen basiert die Förderung allerdings nach wie vor auf nachzuweisender Kostenerstattungsbasis und nicht auf Honorarbasis, wie dies für soziale Leistungen im Wald angedacht ist („Ökosystem-Dienstleistungen im urbanen Wald“).

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