Waldbehandlung der Ivenacker Eichen

Gelegentlich wird die Entstehungsgeschichte der Ivenacker Eichen mit dem Begriff des „Urwaldes“ in Zusammenhang gebracht. Richtig ist vielmehr, das es sich bei den Ivenacker Baumveteranen um Relikte eines alten Hutewaldes handelt.

Im Waldgebiet der Ivenacker Eichen dienen deshalb alle pflegerischen Maßnahmen dem Erhalt und der Förderung dieser ehemals bedeutsamen historischen Waldnutzungsform.

Die Erhaltung und Entwicklung des von Eichen geprägten Hutewaldes in Ivenack wird durch gezielte Pflege am Einzelbaum und durch eine dauerhafte  Beweidung ermöglicht. Die Eiche als ausgesprochene Lichtbaumart würde sonst allmählich durch konkurrenzstärkere Baumarten, insbesondere durch die Rotbuche, verdrängt. Diese Entwicklung hat sich in den allermeisten ehemaligen Hutewäldern durchgesetzt (z.B. Hasbruch bei Oldenburg).  

Der lichte Baumbestand der ehemaligen Hutewälder aus alten Eichen und Buchen zeigt überwiegend  gedrungene Stammformen, weit ausladende Kronen und die Ausbildung einer Weidegrenze, die durch das Abfressen der unteren Zweige entsteht. Dieses charakteristische Landschaftsbild galt vielfach als Vorbild für die Gestaltung der beliebten englischen Landschaftsparks. 

Die ersten pflegerischen Maßnahmen an den Ivenacker Eichen auf der gesamten Fläche und über alle Altersklassen erfolgten im Jahr 2004. In den Jahren 2005 bis 2007 wurden Eichen mit einem Brusthöhendurchmessser von mehr als einem Meter, sowie jüngere Eichen bis zu einem Alter von 100 Jahren kartiert und in einem Baumkataster erfasst. Das Baumkataster wurde im Jahr 2012 digitalisiert und bildet die Basis für die Waldbehandlung der Ivenacker Eichen. Im Laufe der Jahre wurden die Eichen, die am ehesten dem Habitus von Hudeeichen entsprechen, mit mäßigen und immer wiederkehrenden Eingriffen vorsichtig freigestellt.

Die Beweidung der Waldfläche erfolgt derzeit traditionell mit Damwild (Frühjahrsbestand 170 Stück) und Muffelwild (30 Stück).

Um die historische Waldnutzungsform der Ivenacker Eichen dauerhaft zu gewährleisten, wurde das gesamte Gebiet mit der „Schutzwaldverordnung Ivenacker Hudewald“ vom 08.02.2010 forstrechtlich und im Bereich des sogenannten Altgatters mit der „Verordnung Nationales Naturmonument Ivenacker Eichen“ vom 13.07.2016 naturschutzrechtlich  gesichert.

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